
Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen
- Niederländische Abfallregelung
Niederländische Regelung für Transporteure, Einsammler, Händler und Vermittler von Abfällen
Betriebe, die sich professionell mit der Einsammlung von (industriellen oder gefährlichen) Abfällen beschäftigen oder diese Abfälle transportieren, oder Betriebe, die im Auftrag von anderen für die Verarbeitung oder Maklung von (industriellen oder gefährlichen) Abfällen sorgen, müssen in das niederländische Verzeichnis von Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen (VIHB-Liste) eingetragen werden.
In den Niederlanden ist es verboten, ohne Eintragung in dieses Verzeichnis professionell (industrielle oder gefährliche) Abfälle einzusammeln oder zu transportieren, auch wenn das im Auftrag von anderen geschieht. Dies gilt für sowohl Transport per Bahn, LKW als auch per Schiff. Das Verzeichnis von eingetragenen Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen wird auf die Website von NIWO veröffentlicht (www.niwo.nl/vihblijst).
Eintragung in die VIHB-liste
Das niederländische Umweltministerium hat die NIWO offiziell genehmigt, die Anträge für Eintragung in das niederländische Verzeichnis von Transporteuren, Einsammlern, Händlern und Vermittlern von Abfällen zu erledigen. Ein Betrieb soll Anforderungen entsprechen, um in das Verzeichnis eingetragen zu werden:- Zuverlässigkeit - Leumundszeugnis/Führungszeugnis;
- Fachkenntnisse - nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder Makler ist.
Antrag für Eintragung in die VIHB-Liste- Transportbetriebe, die ihren Sitz haben in anderen Mitgliedsländern der EU oder in Ländern, die das EEA (European Economic Area Agreement) anerkannt haben, die bereits über eine Eurolizenz für Güterkraftverkehr (gemäss Verordnung EG Nr. 1072/2009) verfügen, abgegeben im EU-Herkunftsland, brauchen nur eine Fotokopie dieser Lizenz mit dem Antragformular mitzuschicken.
- Betriebe, die in anderen Ländern ihren Sitz haben, müssen folgende Dokumente mit dem Antragformular mitschicken:
- einen Auszug aus der Eintragung in das Handelsregister / Amtsgericht (oder eine Kopie von der Gewerbeanmeldung);
- ein Leumundszeugnis/Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), ausgestellt von den Behörden im Herkunftsland;
- nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder Makler ist: ein Zeugnis der Fachkenntnisse bezüglich Abfälle, ausgestellt von den Behörden im Herkunftsland.
Gültigkeitsdauer ab 2018
Die Eintragung in das VIHB Verzeichnis ist ab 2018 unbefristet gültig, unter der Bedingung, dass das eingetragene Unternehmen den Anforderungen der VIHB Registrierung, so wie diese beim Anfang der Registrierung bekannt waren, noch immer entspricht. NIWO wird die Unternehmen, die in das VIHB Verzeichnis eingetragen sind, regelmässig kontrollieren, wenn möglich ohne das diesbezügliche Unternehmen damit zu belästigen. Die Eintragung wird auch beendet, wenn der Transporteure, Einsammler, Händler oder Vermittler:- selber darum bittet
- falsche Daten erteilt hat
- nicht länger den Anforderungen entspricht.
Weitere Informationen
Der vollständige Text der niederländischen Regelung für Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen ist in der Website des niederländischen Umweltministeriums zu finden (http://www.rijksoverheid.nl/ministeries/ienm).
Fragen über den Antrag für Eintragung ins Verzeichnis gerne über E-Mail: vihb@niwo.nl
- Antragsformular
1.Antragsformular VIHB-Registrierung
Weitere Informationen über den Antrag für Eintragung ins Verzeichnis gerne über E-Mail: vihb@niwo.nl
- Fragen und Antworten
Wo kann ich das öffentliche VIHB-Verzeichnis finden?
Das Verzeichnis wird in der Website von NIWO veröffentlicht (www.niwo.nl/vihblijst).
Was ist eine VIHB Nummer?
Die Nummer, die einem Betrieb zugewiesen wird, so bald dieser in das VIHB-Verzeichnis eingetragen wird, zum Beispiel “512345VXHB”.
Was bedeutet die Abkürzung VIHB?
Transporteure (V=Vervoerder), Einsammler (I=Inzamelaar), Händler (H=Handelaar) und Vermittler (B=Bemiddelaar) von Abfällen.
Brauche ich meinen Betrieb in das VIHB-Verzeichnis eintragen zu lassen?
Betriebe, die sich in den Niederländen mit der Einsammlung von Abfällen beschäftigen oder diese Abfälle in den Niederländen transportieren, müssen in das niederländische VIHB-Verzeichnis eingetragen werden.
Für welche Tätigkeiten brauche ich ein Zeugnis der Fachkenntnisse Abfälle vorzuweisen?
Dieses Zeugnis brauchen Sie nur, wenn Sie ausschliesslich als Händler (H) und/oder Makler (B) tätig sind, also nicht als Beförderer (V) und/oder Sammler (I).
Das Zeugnis Fachkenntnisse Abfälle brauchen Sie also nur bei den folgende Kombinationen:
xxHB, xxHx und xxxB.
Wie lange is die Gültigkeitsdauer der Eintragung?
Die Eintragung in das VIHB Verzeichnis ist ab 2018 unbeschränkt gültig, unter der Bedingung, dass das eingetragene Unternehmen den Anforderungen der VIHB Registrierung, so wie diese beim Anfang der Registrierung bekannt waren, noch immer entspricht. NIWO wird die Unternehmen, die in das VIHB Verzeichnis eingetragen sind, regelmässig kontrollieren, wenn möglich ohne das diesbezügliche Unternehmen damit zu belästigen.
Für welche Abfälle ist eine Einsammellizenz verpflichtet, und wo beantrage ich diese Lizenz?
Diese Abfälle sind: Altöl, Schiffsabfälle und kleine, gefährliche Abfälle. Nähere Auskünfte finden Sie in der Website der Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT = Überwachungsorganisation) Besluit Inzamelen Afvalstoffen (BIA) en het aanvragen van een inzamelvergunning.(niederländische Sprache). Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Sammellizenz haben: Helpdesk Afvalbeheer von Rijkswaterstaat Leefomgeving.
Soll ich über eine Eurolizenz verfügen, wenn ich Eintragung in das VIHB-Verzeichnis beantragen möchte?
Nein, das ist nicht notwendig. Sie sollen jedoch den folgenden Anforderungen entsprechen:- Zuverlässigkeit - Leumundszeugnis/Führungszeugnis;
- Fachkenntnisse - nur wenn Beschäftigung ausschliesslich Händler und/oder VermittlerMakler ist.
Ich besitze schon eine Eurolizenz. Brauche ich trotzdem allen Anforderungen zu entsprechen, um in das Verzeichnis eingetragen zu werden?
Transportbetriebe, die bereits über eine Eurolizenz für Güterkraftverhehr (gemäss Verordnung EG Nr. 1072/2009) verfügen, brauchen nur eine Fotokopie dieser Lizenz und einen Auszug aus der Eintragung in das Handelsregister (oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung) mit dem Antragformular mitzuschicken.
Gibt es in Deutschland eine derartige VIHB-Regelung?
Ja, es gibt eine deutsche Regelung für Abfälle. Seit dem 1. Juni 2012 braucht man in Deutschland für die Beförderung von gefährlichem Abfall eine Beförderungserlaubnis. Betriebe, die ungefährlichen Abfall einsammeln, befördern, ein- oder verkaufen oder vermitteln, haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme dieser Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen. (ausser wenn sie bereits eine Beförderungserlaubnis besitzen).
Für nähere Auskünfte bezüglich der zuständigen Behörden, allgemeinen Richtlinien und des Antragsformulars: website der ZKS-Abfall (Zentrale Koordinierungsstelle der Länder).
Sie können auch ein E-Mail schicken an support@zks-abfall.de.
Gibt es in Belgien eine derartige VIHB-Regelung?
Ja, es gibt eine belgische Regelung für Abfälle. Belgien ist aber in drei Regionen aufgeteilt, und in jeder dieser Regionen soll separat eine Eintragung angefragt werden:
1. Flämische Region:
OVAM: Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij
Stationsstraat 110, B-2800 Mechelen, tel: +32 (0)15 284 284
E-mail: registratie.vervoerders@ovam.be
Website: www.ovam.be
2. Wallonische Region
SPW : Departement du sol et des Dechets Office Wallon des Dechets, Direction de la Politique des Déchets
Avenue Prince du Liège 15 , B-5100 James, tel: +32 (0)81 336 575
E-mail: jeanyves.mercier@spw.wallonie.be
3. Region der Hauptstadt Brüssel
Leefmilieu Brussel
Gulledelle 100, B-1200 Brussel, tel: +32 (0)2 775 75 11
E-mail: permit_agr@leefmilieu.irisnet.be
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